Weitere Entscheidung unten: BAG, 18.04.1967

Rechtsprechung
   BAG, 22.04.1967 - 3 AZR 347/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,770
BAG, 22.04.1967 - 3 AZR 347/66 (https://dejure.org/1967,770)
BAG, Entscheidung vom 22.04.1967 - 3 AZR 347/66 (https://dejure.org/1967,770)
BAG, Entscheidung vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 (https://dejure.org/1967,770)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,770) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot - Neuer Arbeitgeber - Verpflichtung zur Angabe des neuen Arbeitgebers - Verbotene Tätigkeit

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wettbewerbsverbot, Auskunftspflicht, Auskunftsanspruch, Rechnungslegungspflicht, Rechenschaftspflicht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1967, 839
  • DB 1967, 1327
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)

  • BAG, 18.01.1996 - 6 AZR 314/95

    Nebentätigkeit - Anzeigepflicht

    Im Arbeitsverhältnis besteht nach § 242 BGB ein Auskunftsanspruch, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer Auskunft erteilen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 21. Oktober 1979 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - zur Veröffentlichung vorgesehen; Urteil des Senats vom 23. Januar 1992 - 6 AZR 110/90 - nicht veröffentlicht).

    Der erkennende Senat hat auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verletzung von Wettbewerbsverboten verwiesen, nach der Auskunft über die jeweilige Tätigkeit verlangt werden kann, wenn der konkrete Verdacht einer Vertragsverletzung gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).

  • BAG, 21.11.2000 - 9 AZR 665/99

    Allgemeiner Auskunftsanspruch

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht außerhalb der gesetzlich oder vertraglich besonders geregelten Rechnungslegung ein Auskunftsrecht dann, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewißheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (ständige Rechtsprechung BAG 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 12 = EzA GewO § 133 f Nr. 8; 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 13 = EzA HGB § 60 Nr. 5; 27. Juni 1990 - 5 AZR 334/89 - BAGE 65, 250; 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15; Senat 9. November 1999 - 9 AZR 771/98 - BAGE 92, 343, 346).
  • BGH, 23.02.1989 - IX ZR 236/86

    Pflicht zur Anzeige von Verstößen gegen ein vertragliches Wettbewerbsverbot

    Auch wenn die Bestimmung gemäß § 675 BGB oder nach dem Grundsatz, daß auskunfts- und rechenschaftspflichtig jeder ist, der fremde Angelegenheiten oder solche, die zugleich fremde und eigene sind, besorgt (vgl. dazu BAG AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht), grundsätzlich für das Dienstverhältnis des Beklagten gegolten haben sollte, kann sie für die hier zu entscheidende Frage nicht herangezogen werden.
  • BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 282/01

    Provision - Anspruch auf Überlassung von Kundenadressen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts besteht außerhalb der gesetzlich oder vertraglich besonders geregelten Rechnungslegung ein Auskunftsrecht dann, wenn der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Verpflichtete die zur Beseitigung der Ungewißheit erforderlichen tatsächlichen Angaben unschwer machen kann (st. Rspr. 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 12 = EzA GewO § 133 f Nr. 8; 21. November 2000 - 9 AZR 665/99 - BAGE 96, 274 mwN).
  • BAG, 27.09.1988 - 3 AZR 59/87

    Auskunft eines Steuerberaters über Konkurrenz

    Ein Arbeitnehmer ist zur Auskunft über etwaige Wettbewerbsverletzungen verpflichtet, wenn er zur Einhaltung eines Wettbewerbsverbots verpflichtet ist und der frühere Arbeitgeber darlegt und beweist, daß sein Arbeitnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit unerlaubt Konkurrenz gemacht hat (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13, aa0, zu 2 d der Gründe).
  • OLG Frankfurt, 11.08.2020 - 12 U 21/20

    Auskunft- und Schadenersatzansprüche gegen ehemaligen Geschäftsführer einer GmbH

    Die Klägerin kann sich auch nicht auf die Rechtsprechung des BAG berufen, nach der ein Arbeitnehmer zur Auskunft über etwaige Wettbewerbsverletzungen verpflichtet ist, wenn er zur Einhaltung eines Wettbewerbsverbots verpflichtet ist und der frühere Arbeitgeber darlegt und beweist, dass sein Arbeitnehmer mit hoher Wahrscheinlichkeit unerlaubt Konkurrenz gemacht hat (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu II 2 der Gründe; Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13, aa0, zu 2 d der Gründe; Urteil vom 27. September 1988 - 3 AZR 59/87 -, Rn. 13, zitiert nach juris), denn die Klägerin hat nicht dargelegt und bewiesen bzw. tauglich unter Beweis gestellt, welches vorwerfbare Verhalten dem Beklagten mit hoher Wahrscheinlichkeit zur Last fallen soll, wie es nach der zitierten Rechtsprechung erforderlich wäre.
  • BAG, 23.01.1992 - 6 AZR 110/90

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte - Tarifvertragliche

    In der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist anerkannt, daß nach § 242 BGB auch im Arbeitsverhältnis ein Auskunftsanspruch besteht, soweit der Anspruchsberechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen ist, während der Verpflichtete unschwer Auskunft erteilen kann (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht; BAG Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP Nr. 13 zu § 242 BGB Auskunftspflicht).

    Der erkennende Senat verweist auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Verletzung von Wettbewerbsverboten, nach der Auskunft über die jeweilige Tätigkeit verlangt werden kann, wenn der konkrete Verdacht einer Vertragsverletzung gegeben ist (vgl. BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP, aaO; BAG Urteil vom 21. Oktober 1970 - 3 AZR 479/69 - AP, aaO).

  • LAG Hamm, 27.10.2009 - 14 Sa 681/09

    Auskunftsanspruch eines Unternehmers wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens des

    Dazu gehören die erzielten oder beabsichtigten Preise, Margen und Gewinne (vgl. BAG, 12. Mai 1972, a.a.O.) oder die Angabe des neuen Arbeitgebers (BAG, 22. April 1967, 3 AZR 347/66).
  • LAG Baden-Württemberg, 06.06.1989 - 8 Sa 17/89

    Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 26.06.1985 - 7 AZR 150/83
    Im übrigen hat das Bundesarbeitsgericht auf den zitierten Grundsatz abgestellt (BAG Urteil vom 22. April 1967 - 3 AZR 347/66 - AP Nr. 12 zu § 242 BGB Auskunftspflicht: begründeter Anlaß für die Annahme von Verstößen gegen ein Wettbewerbsverbot) und dabei nicht geringe Anforderungen an die Ent schuldbarkeit gestellt (vgl. BAG Urteil vom 15. Juni 1972 - 5 AZR 32/72 - AP Nr. 14 zu § 242 BGB Auskunftspflicht: Zusammensetzung des Lohnes).
  • OLG Frankfurt, 13.05.2020 - 12 U 21/20

    Auskunft-/Schadenersatzansprüche gegen ex Geschäftsführer

  • BAG, 11.04.1984 - 5 AZR 316/82

    Auskunftsanspruch - Leiharbeit - Auskunftspflicht - Arbeitnehmerüberlassung

  • ArbG Leipzig, 16.07.1992 - 9 A 3100/91

    Bestehendes Angestelltenverhältnis; Lehrer; Fragebogen; Stasi-Mitarbeit

  • LAG Berlin, 22.06.1992 - 9 Sa 29/92

    Arbeitsverhältnis: Fragerecht des Arbeitgebers bei Übernahme

  • BAG, 17.08.1988 - 5 AZR 537/87

    Auskunftspflicht eines beamteten Arztes über seine Einnahmen aus privater

  • BAG, 16.10.1984 - 3 AZR 522/82
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BAG, 18.04.1967 - 1 ABR 10/66   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1967,580
BAG, 18.04.1967 - 1 ABR 10/66 (https://dejure.org/1967,580)
BAG, Entscheidung vom 18.04.1967 - 1 ABR 10/66 (https://dejure.org/1967,580)
BAG, Entscheidung vom 18. April 1967 - 1 ABR 10/66 (https://dejure.org/1967,580)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1967,580) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes - Formelle Rechtsnorm - Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Rechtschutzinteresse - Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates - Umgruppierung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 19, 307
  • NJW 1967, 2176 (Ls.)
  • MDR 1967, 870
  • BB 1967, 839
  • DB 1967, 1330
  • DB 1967, 776
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (23)

  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Nolte (DB 1966, 1536) und Niehus (DB 1967, 1641 [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66]) betonen demgegenüber die von üblichen Mietverträgen abweichende Besonderheit, daß die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache auf den Mieter übergeht, während Meilicke dies als nichts Ungewöhnliches ansieht.
  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 334/87

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH; Verjährung von

    Vielmehr nimmt § 43 Abs. 2 GmbHG als weitere gesetzliche Anspruchsgrundlage und als Spezialregelung die vertragliche Haftungsgrundlage in sich auf (Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG 15. Aufl. § 43 Rdnr. 7; Roth, GmbHG 2. Aufl. § 43 Rdnr. 1; Baums, Der Geschäftsleitervertrag, 1987, S. 212; Reich, DB 1967, 1663, 1668) [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66].
  • BAG, 29.11.1967 - GS 1/67

    Diffrerenzierung zwischen gewerkschaftlich organisierten und anders oder nicht

    Eine solche Behinderung des Koalitionspluralismus wäre das Gegenteil der Gewährleistung der von Art. 9 Abs. 3 GG gewollten freien Koalitionsbildung (zum Schutze des Koalitionspluralismus durch Art. 9 Abs. 3 GG vgl. Hueck-Nipperdey, a.a.O., II 1, S. 145, S. 163 zu Fußnote 24 a; Gerhard Müller, DB 1967, 903 [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66] [904] zu I a.E.; derselbe in: Im Dienste der Sozialreform [Festschrift für Karl Kummer], 1965, S. 369 ff. [S. 375 ff.] und RdA 1964, 121 [123 f. zu III]).
  • BGH, 12.11.1979 - II ZR 174/77

    Geschäftsführerhaftung in der GmbH & Co. KG

    Eine unmittelbare Haftung des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH gegenüber der Kommanditgesellschaft wegen Verstoßes gegen vertragliche Sorgfaltspflichten scheitert in einem Fall wie dem vorliegenden schließlich nicht daran, daß § 708 BGB die Haftung eines Gesellschafters auf die in eigenen Angelegenheiten angewandte Sorgfalt beschränkt und die Meinung vertreten wird, diese Vorschrift komme auch dem wegen Schädigung einer GmbH & Co. KG in Anspruch genommenen Geschäftsführer der Komplementär-GmbH zugute, weil die GmbH ihn nur insoweit auf Schadensersatz in Anspruch nehmen könne, als sie selbst der Kommanditgesellschaft Ersatz schulde (BGH, Urt. v. 28.9.55 a.a.O.; Hesselmann a.a.O. zu IV 3 b; Müller a.a.O. S. 22; Herschel in Gedächtnisschrift f. Rud. Schmidt, 1966 S. 336 sowie DB 1967, 2202 [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66]; Sudhoff, Der Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co., 3. Aufl. § 38).
  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 369/87

    Kündigung eines Betriebsarztes

    Das Schrifttum ist dieser Rechtsprechung im Ergebnis weitgehend gefolgt (Galperin/Löwisch, aa0, § 87 Rz 16, 19; Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aa0, § 87 Rz 23; Gnade/Kehrmann, aa0, § 87 Rz 4 und 5; Etzel, Betriebsverfassungsrecht, 3. Aufl., Rz 506; GK-Wiese, aa0, § 87 Rz 72; von Hoyningen-Huene, DB 1977, 1426 ff.; Jobs, DB 1986, 1120 ff.; Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des Arbeitsrechts, 7. Aufl., Bd. II 2, S. 1390, Fn 39; Säcker, DB 1967, 1086 ff. [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66]; Hurlebaus, Fehlende Mitbestimmung bei § 87 BetrVG, S. 85, 91, 97, 127; ausschließlich zu § 9 Abs. 3 ASiG wohl Kliesch/Nöthlichs/Wagner, Anm. 7.4 zu § 9 ASiG: Ohne Zustimmung des Betriebsrats zur Abberufung oder deren Ersetzung durch die Einigungsstelle müsse der Arbeitgeber die bestellte Kraft weiterbeschäftigen und es sei ausgeschlossen, daß er das Arbeitsverhältnis kündige; in Anm. 7.5 wird die Unwirksamkeitsfolge allerdings ausdrücklich nur für die in § 9 Abs. 3 genannten Organisationsakte angenommen; Spinnarke/Schork, aa0, Anm. 4.2.1 zu § 9, erwägen bei der Einstellung und Bestellung die Anwendung von § 139 BGB; kritisch Dietz/Richardi, aa0, § 87 Rz 80 ff.; Hess/Schlochauer/Glaubitz, aa0, § 87 Rz 74 ff.).
  • BAG, 30.10.1984 - 3 AZR 236/82

    Anspruch auf ein 13. Ruhegeld

    Auch nach der Lehre vom außervertraglichen Vertrauenstatbestand (Erwirkung) darf die Leistung nur eingestellt werden, wenn der Grund für ihre Einführung wegfällt, die Einstellung der Leistung also kein widersprüchliches Verhalten darstellen würde (Seiter, DB 1967, 1585, 1590 [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66]; Hromadka, aaO, S. 246).
  • BAG, 18.01.1989 - 7 ABR 62/87

    Leiharbeitnehmer - Arbeitnehmerüberlassung

    Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits zum früheren Betriebsverfassungsrecht (vgl. BAGE 19, 307 = AP Nr. 3 zu § 63 BetrVG; BAG Beschluß vom 11. April 1958 - 1 ABR 2/57 - AP Nr. 1 zu § 6 BetrVG) entschieden, daß zwei Gebietskörperschaften eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gründen können mit dem Zweck, einen einheitlichen Betrieb zu führen.
  • BAG, 17.05.1983 - 1 ABR 5/80

    Betriebsratszustimmung - Personalmaßnahme

    Nach der eindeutigen Regelung des § 99 Abs. 3 Satz 1 BetrVG beginnt die Frist in jedem Falle erst mit der Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber und nicht auch schon mit jeder sonstigen Kenntnisnahme des Betriebsrats von der geplanten personellen Maßnahme, wie der Senat zu der entsprechenden früheren Vorschrift des § 61 Abs. 2 Satz 1 BetrVG 1952 angenommen hatte (BAG 19, 307, 311 = AP Nr. 3 zu § 63 BetrVG, zu 4 der Gründe; BAG 23, 196, 201 = AP Nr. 6 zu § 61 BetrVG, zu 1 b der Gründe).
  • BGH, 25.09.1990 - XI ZR 126/89

    Verjährung des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Daraus folgt ferner, daß auch dann, wenn rechtzeitig mit der Herstellung eines Gebäudes oder Schiffes begonnen wurde, die Rücklage nicht ohne weiteres in vollem Umfang, sondern stets nur in Höhe der voraussichtlichen Herstellungskosten fortgeführt werden darf (Littmann, Das Einkommensteuerrecht, 13. Aufl., § 6 b Rdn. 80, 81; Paus, Finanz-Rundschau 1984, 249, 251; a.M. Herrmann/Heuer/Raupach, EStG und KStG, § 6 b Rdn. 253; Hartmann/Böttcher/Grass, EStG, EL 25. Juni 1968, § 6 b Anm. 7; el., DB 1967, 2008 [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66]; a.M. mit einer Einschränkung für den Fall eines erheblichen Mißverhältnisses von Herstellungskosten und Rücklage Hellwig a.a.O. S. 366 f.; Meincke in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 14. Aufl., § 6 b Rdn. 123).

    Da die Fortführung der Rücklage kein Selbstzweck, sondern nur insoweit berechtigt ist, als noch ein Abzug von den Herstellungskosten von Gebäuden oder Schiffen in Betracht kommt, muß auch eine zunächst mit Recht fortgeführte Rücklage bereits zum Ende des dritten Wirtschaftsjahres nach ihrer Bildung aufgelöst werden, wenn zu diesem Zeitpunkt - etwa infolge Fertigstellung des Gebäudes oder Schiffes - feststeht, daß künftig keine verrechenbaren Herstellungskosten mehr entstehen (Littmann a.a.O. Rdn. 82; Richter/Winter, Gewinnübertragungen nach §§ 6 b, 6 c EStG, 2. Aufl., Rdn. 160; Richter, Die steuerliche Betriebsprüfung, 1973, 103, 104; a.M. Meincke a.a.O. Rdn. 124; Herrmann/Heuer/Raupach aaO; el., DB 1967, 2008 [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66]).

  • BAG, 07.06.1984 - 2 AZR 602/82

    Tarifvertragliche als gesetzliche Kündigungsfristen i.S.d. § 22 Abs. 1

    Ein erheblicher Teil des Schrifttums begründet seine Auffassung überhaupt nicht (so: Brill/Matthes/Oehmann, aaO, S. 22; Uhlenbruck, aaO, Rz 179 und Fn. 188; Rewolle, DB 1967, 1134 [BAG 18.04.1967 - 1 ABR 10/66]; Hess/Kropshofer, aaO, § 22 Rz 3; Kopp, aaO, Rz 26; Oehmann/Bürger/Matthes, aaO, Stichwort "Konkurs", Ziff. 2 a; Willemsen, AR-Blattei (D), Konkurs I, Übersicht 1 a).
  • BGH, 26.10.1989 - I ZR 13/88

    "Bonusring"; Rabattgewährung unter Mitwirkung eines Dritten

  • BFH, 15.07.1976 - II R 132/69

    Gesellschafter - Sicherheitsleistung - Kreditgeber der Gesellschaft -

  • BAG, 30.07.1987 - 6 ABR 78/85

    Anwendung des Betriebsverfassungsgesetzes auf Einrichtung einer Benediktinerabtei

  • BFH, 01.06.1978 - IV R 152/73

    Patentüberlassung - Betriebsaufspaltung - Kapitalgesellschaft - Lizenzeinnahmen -

  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 36.70

    Fehlerhaftigkeit einer Rechtsmittelbelehrung

  • BVerwG, 18.08.1972 - VII C 55.70

    Erstattung von Zweigsteilensteuerauschlägen zur Lohnsummensteuer - Beginn der

  • BFH, 29.10.1970 - IV R 103/70

    Anzahlung - Vereinbarung zwischen Beteiligten - Leistung durch Scheck - Zeitpunkt

  • LAG Köln, 18.12.1992 - 14 Sa 977/91

    Auskunftsanspruch: Durchsetzung von Ansprüchen auf Gleichbehandlung am

  • BFH, 16.07.1974 - VIII R 143/71

    Heizungsanlage - Öltank - Mietwohngebäude - Gesetzliche Sicherheitsbestimmungen -

  • BFH, 19.01.1977 - II R 6/75

    Sicherheitsleistung - Gesellschafter - Kreditgeber der Gesellschaft -

  • BVerwG, 30.06.1972 - VII C 71.70

    Heranziehung zu einer Lohnsummensteuer - Erstattung von Steuerzahlungen

  • LAG Schleswig-Holstein, 23.08.1999 - 4 Sa 343/98

    Zeitlicher Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes

  • LAG Hessen, 10.03.1992 - 7 Sa 1029/91

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung aus einem beendeten Arbeitsverhältnis;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht